Gemäss Gemeindegesetz, Verordnung und Gemeindeordnung ist der Zu- und Wegzug sowie jeder Umzug innerhalb der Gemeinde der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Die Meldepflicht besteht auch bei Umzügen innerhalb des Gebäudes. Die gleiche Meldepflicht hat auch die Vermieterschaft.
Bei der persönlichen Anmeldung sind die Schriften und Ausweise (Heimatschein oder Ausländerausweis, Mietvertrag, Krankenkassen-Nachweis) mitzubringen.
Ausgenommen von der Anmeldung sind Personen, die sich vorübergehend in Gerlafingen aufhalten, d.h., nicht länger als 3 Monate.
Kontakt
EinwohnerdiensteKriegstettenstrasse 3
4563 Gerlafingen
Tel. 032 674 44 55
andrea.kuepfer@gerlafingen.ch
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