Die Prüfung für allfällige Beiträge an schulzahnärztliche Behandlungen erfolgt gemäss dem Schulzahnpflege-Reglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen, Art. 9. Die Beiträge werden aufgrund des steuerbaren Einkommens, des steuerbaren Vermögens sowie der Anzahl Kinder unter 18 Jahren (Stichtag: 01.08.) berechnet (s. Beispiel im "Download"). Es können nur Beiträge an schulzahnärztliche Behandlungen beantragt werden, welche durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt durchgeführt wurden. Das Antragsformular kann erst nach der Rechnungsstellung durch den/die SchulzahnärztIn und der Begleichung dieser eingereicht werden. Erweist sich eine Behandlung durch eine/n SpezialistIn als erforderlich, benötigen wir eine Überweisung der/des SchulzahnärztIn. An kieferorthopädische Behandlungen bzw. Zahnstellungskorrekturen Grad 1 und 2 entrichtet die Gemeinde Gerlafingen keine Beiträge.
Das Formular inklusive aller notwendigen Beilagen muss innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eintreffen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|